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Bestimmte Informationen über Medikamente dürfen nach dem Heilmittelwerbegesetz nur Ärzten und Apothekern zugänglich gemacht werden.
Ausnahmen gibt es nur für
- Ärzte und Medizinstudenten
- Angehörige von medizinischen Assistenzberufen
- Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie
- Fachjournalisten
Viele Bereiche enthalten solche Informationen und dürfen deshalb der allgemeinen Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden.
Die bei der Registrierung gemachten Angaben werden deshalb auch überprüft (siehe Nutzungsbedingungen).
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